PPWR in Logistik und E-Commerce: Das ändert sich für Versender
Seit dem 12. August 2026 wird die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, EU 2025/40) grundsätzlich angewendet. Sie betrifft alle Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der EU und damit auch Händler, Online-Shops, Fulfillment-Dienstleister und Logistikunternehmen. Die Verordnung soll Verpackungen reduzieren, deren Recyclingfähigkeit verbessern und Mehrweglösungen stärken.
Quelle: Europäische Kommission Packaging Waste
Für die Logistik sind insbesondere Versandverpackungen, Leerraum, Mehrweg-Transportverpackungen und die Verantwortlichkeiten von Händlern relevant.
Die wichtigsten PPWR-Vorgaben für Logistik und E-Commerce
| Thema | Konkrete Vorgabe | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Anwendung der PPWR | Die PPWR gilt grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. | seit 12.08.2026 |
| E-Commerce-Verpackungen | Verpackungen für Online-Verkäufe und andere Formen des Fernabsatzes gelten als E-Commerce-Verpackungen und werden den Transportverpackungen zugeordnet. | seit 12.08.2026 |
| Leerraum im Versand | Bei gruppierten Verpackungen, Transport- und E-Commerce-Verpackungen darf der Leerraum grundsätzlich maximal 50 % betragen. Auch Füllmaterial wie Papier, Luftpolster oder Styroporchips zählt dabei als Leerraum. | ab 01.01.2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der Berechnungsmethode – je nachdem, was später liegt |
| Recyclingfähigkeit | Verpackungen auf dem EU-Markt sollen ab 2030 nach verbindlichen Kriterien recyclingfähig sein. Die PPWR führt dafür Recyclingklassen ein. | ab 2030 |
| Mehrweg-Transportverpackungen | Für bestimmte Transport- und Verkaufsverpackungen müssen Wirtschaftsakteure grundsätzlich mindestens 40 % wiederverwendbare Verpackungen einsetzen. Ausnahmen gelten für bestimmte Verpackungsarten und Anwendungen. | ab 01.01.2030 |
| Eigenmarken und Importe | Händler übernehmen bei Eigenmarken sowie bei importierten Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler die erweiterte Herstellerverantwortung und damit insbesondere die Systembeteiligung. | seit 12.08.2026 |
Quellen: EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/40, Zentrale Stelle Verpackungsregister – Versand & Onlinehandel, EU-Kommission – PPWR
Weniger Luft im Paket: Die 50%-Regel
Für den E-Commerce ist Artikel 24 der PPWR besonders relevant.
Unternehmen, die E-Commerce-, Transport- oder gruppierte Verpackungen befüllen, müssen künftig sicherstellen, dass der Leerraumanteil grundsätzlich höchstens 50 % beträgt.
Dabei berücksichtigt die PPWR ausdrücklich auch Füllmaterial. Papierpolster, Luftkissen, Luftpolsterfolie, Schaumstoff, Holzwolle oder Styroporchips werden bei der Berechnung als Leerraum behandelt.
Für einen Onlinehändler bedeutet das beispielsweise:
Ein Produkt mit einem Volumen von 10 Litern dauerhaft in einem Versandkarton mit 30 Litern Innenvolumen zu verschicken, wäre grundsätzlich problematisch. Der Leerraum läge bei rund 67 %.
Die Vorgabe gilt allerdings nicht pauschal ab dem 1. Januar 2030. Artikel 24 nennt als Stichtag den 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der noch festzulegenden EU-Berechnungsmethode – je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Die Kommission muss diese Berechnungsmethode bis zum 12. Februar 2028 festlegen.
Quelle: EUR-Lex – PPWR, Artikel 24
Für Unternehmen mit hohen Versandmengen wird damit das Right-Sizing von Versandverpackungen zunehmend relevant. Passendere Kartongrößen können gleichzeitig Verpackungsmaterial, Füllmaterial und benötigtes Transportvolumen reduzieren.
Neue Verantwortung für Onlinehändler und Händler
Auch die Zuständigkeiten innerhalb der Lieferkette ändern sich.
Besonders relevant ist das für Eigenmarken und Importe.
Bei Eigenmarken gilt das Handelsunternehmen grundsätzlich selbst als Erzeuger, wenn es Produkte unter seinem Namen oder seiner Marke herstellen lässt. Dadurch trägt es in Deutschland regelmäßig auch die erweiterte Herstellerverantwortung.
Bei importierten Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler liegt die Herstellerverantwortung ebenfalls beim ersten Unternehmen der deutschen Lieferkette.
Betroffene Händler müssen deshalb unter anderem:
- Verpackungsgewichte und Materialfraktionen erfassen,
- ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System beteiligen,
- die entsprechenden Marken in LUCID hinterlegen,
- Mengenmeldungen an Systembetreiber und Verpackungsregister übermitteln.
Quelle: ZSVR – Systembeteiligung für Eigenmarken und Importe
Mehrweg und Recycling gewinnen an Bedeutung
Bis 2030 sollen Verpackungen auf dem europäischen Markt nach den Vorgaben der PPWR recyclingfähig sein. Dafür werden künftig Recyclingfähigkeitsklassen eingeführt.
Parallel steigen die Anforderungen an die Wiederverwendung bestimmter Transportverpackungen. Ab 2030 gilt für bestimmte Formate wie Paletten, Kunststoffboxen, Kisten, Trays, IBC, Fässer oder Kanister grundsätzlich eine Wiederverwendungsquote von mindestens 40 %. Für einzelne Verpackungsarten bestehen allerdings Ausnahmen.
Für Logistikunternehmen betrifft das nicht nur die Verpackung selbst. Mehrweg benötigt funktionierende Prozesse für Rückführung, Bestandsführung, Tracking und erneute Bereitstellung der Ladungsträger.
Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?
Für Händler, E-Commerce-Unternehmen und Logistikverantwortliche sind insbesondere vier Fragen relevant:
- Welche Versand- und Transportverpackungen setzen wir ein?
- Bei welchen Sendungen entsteht besonders viel Leerraum?
- Welche Verpackungs- und Materialdaten liegen bereits digital vor?
- Welche Hersteller- und Systembeteiligungspflichten haben wir seit dem 12. August 2026?
Die PPWR ist damit nicht nur eine neue Umweltvorschrift. Sie beeinflusst zunehmend Verpackungsprozesse, Stammdaten, Fulfillment und Versandlogistik.
Gerade Unternehmen mit hohen Sendungsmengen sollten Verpackungs- und Versanddaten deshalb gemeinsam betrachten. Eine bessere Auswahl der Verpackungsgröße kann regulatorische Anforderungen unterstützen und gleichzeitig dazu beitragen, Material- und Transportaufwand zu reduzieren.
Hinweis: Der Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.